Von der Unterordnung zur Begleithundprüfung
Um aus einem Hund einen unbefangenen, sozialverträglichen und vor allem verkehrssicheren Begleiter zu machen, muss er verschiedene Grundkommandos beherrschen und wissen, wie er sich im normalen Umfeld des Hundeführers zu verhalten hat.
Dies wird bei uns auf dem Platz in der „Unterordnung“ geübt. Hier werden dieGrundkommandos, wie z.B. „Sitz“, „Platz“ und „Hier“, die der Hundeführer in der Welpengruppe bereits kennengelernt hat, weiter vertieft und gefestigt.Ebenso wird das Sozialverhalten durch verschiedene Übungen, die in einer Gruppe von Hunden ausgeführt werden müssen, trainiert.
Meistern Hund und Hundeführer das Training auf dem Hundeplatz ohne größere Probleme und sind zudem noch bereit, diese Übungen regelmäßig im privaten Umfeld zu üben, so ist auch der Schritt zur Begleithundprüfung nicht mehr weit.
In der Begleithundprüfung wird der Hund auf seine Alltags- und
Verkehrssicherheit geprüft. Der Hundehalter muss vor Prüfungsbeginn einen Sachkundetest absolvieren, in dem er sein Grundwissen zur Hundehaltungund -erziehung nachweisen kann. Bei bestandenem Test erhält der Hundehaltereine Hundeführer-Lizenz und darf zur Begleithundprüfung antreten.
Die Begleithundeprüfung an sich gliedert sich in zwei Teile :
1. Der Unterordnung auf dem Übungsgelände: Hier werden Leinenführigkeit und Unbefangenheit, sowie Freifolge, die Grundkommandos und Ablegen unter
Ablenkung getestet.
2. Dem Verkehrsteil im öffentlichen Verkehrsraum: Der Hund wird an der Leine geführt und soll sich gegenüber Passanten, Verkehr, anderen Hunden und verschiedenen Dingen aus dem alltäglichen Leben gleichgültig verhalten.
Eine bestandene Begleithundprüfung ist grundlegende Voraussetzung für den Gebrauchshunde-Sport, sowie für Agility.
Teilnahmebedingungen:
Der Hund muss ein Mindestalter von 15 Monaten haben.
Nachweis der Identität des Hundes durch Chip oder Tätowierung
Mitgliedschaft im SV oder in einem anderen VDH-anerkannten Verein